Mumijo Kaspeln 200 mg, 90 St
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Mumijo Kaspeln 200 mg
- Nahrungsergänzung
- Mit Vitaminen und Spurenelementen
- Für Ihren Blutzuckerspiegel*
- Unterstützt das Immunsystem*
- Schützt die Zellen vor oxidativem Stress*
- Vegan
*Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei, Selen trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei, Selen trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen.
Adresse des Lebensmittel-Unternehmens
BioPräp Biolog.Präp.Handelsges.mbH
Industriestraße 30
49082 Osnabrück
Informationen zu diesem Lebensmittel (wie z. B. Zutaten, Allergene) sind bei den Lebensmittelangaben als pdf hinterlegt. (oben)
Bezeichnung des Lebensmittels
Nahrungsergänzungsmittel
Weitere Angaben
Nahrungsergänzungen sollten nicht als Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie gesunde Lebensweise betrachtet und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern gelagert werden. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.
Zutaten
Shilajit / Mumijo Pulver, Maltodextrin, Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle), Chrompicolinat, Trennmittel: Magnesiumsalze von Speisefettsäuren, Selenhefe, Vitamin B12 (Cyanocobalamin).
| Nährstoffe | Pro Tagesdosis (= 2 Kapseln) | NRV* |
| Mumijopulver | 400 mg | ** |
| Chrom | 60 µg | 150% |
| Selen | 30 µg | 54,50% |
| Vitamin B12 | 1 µg | 40% |
* % NRV (Referenzwerte - EU 1169/2011)
** keine Empfehlung vorhanden
Aufbewahrungshinweise
Kühl, trocken, stets verschlossen und außerhalb der Reichweite von Kindern lagern.
Verwendungshinweise
2 mal täglich eine Kapsel.
Gebrauchshinweise
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.