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Indikationen
Zur symptomatischen Behandlung von Erkrankungen, bei denen die Magensäure gebunden werden soll:

• Magen- und Zwölffingerdarmgeschwür (Ulcus ventriculi, Ulcus duodeni)

• Sodbrennen und säurebedingte Magenbeschwerden.

Hinweis:
Bei Patienten mit Ulcus ventriculi et duodenei sollte eine Untersuchung auf H. pylori und - im positiven Fall - eine anerkannte Eradikationstherapie erwogen werden, da in der Regel bei erfolgreicher Eradikation auch die Ulcuskrankheit ausheilt.

Zusammensetzung

Wirkstoff(e):
• Algeldrat
• Aluminiumoxid
• Magnesiumhydroxid

Hilfsstoff(e):
• Glucose-1-Wasser
• Kohlenhydrate
• Magnesium stearat
• Mannitol
• Mint-Aroma
• Saccharin natrium
• Saccharose
• Sorbitol

Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Kauen Sie das Arzneimittel gut.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach der Art der Beschwerden u

Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Eingeschränkte Nierenfunktion (nur bei regelmäßiger Kontrolle der Aluminium- und Magn

Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Weiche Stühle

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor a

Dosierung

• Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre:
Soweit nicht anders verordnet, nehmen Erwachsene im allgemeinen zwischen den Mahlzeiten und unmittelbar vor dem Schlafengehen 1-2 Kautabletten ein.
Die tägliche Dosis sollte 4-8 Kautabletten (100-200 mval Neutralisationskapazität) betragen.


• Symptomatische Behandlung von Sodbrennen und säurebedingten Magenbeschwerden:
Bei Bedarf mehrmals täglich 1 Kautablette einnehmen.

Art und Dauer der Anwendung:

• Die Kautabletten sollen möglichst gut zerkaut werden.

• Die Dauer der Behandlung richtet sich nach der Art und Schwere der Erkrankung. Bei Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren soll die Behandlung - auch nach eingetrtener Beschwerdefreiheit - über mindestens 4 Wochen fortgesetzt werden.

Hinweise:

• Die gleichzeitige Einnahme von aluminiumhaltigen Magenmitteln mit anderen Medikamenten kann deren Aufnahme verändern. Klinisch bedeutsame Aufnahmeverminderungen sind für Tetrazykline und Chinolone (z.B. Ciprofloxacin, Norfloxacin, Pefloxacin) und Cephalosporine beschrieben worden. Sie können bis zu 90% betragen und sind Folge der Bildung nichtresorbierbarer Verbindungen (Chelate) dieser Arzneimittel. Daher ist während einer Therapie mit diesen Antibiotika von einer Einnahme der Antacida abzuraten und im Bedarfsfall auf andere Magensäure hemmende Arzneimittel auszuweichen.

• Geringere Aufnahmeeinschränkungen finden sich für Chloroquin, Allopurinol, nicht steroidale Antirheumatika (z.B. Diclofenac, Acetylsalicylsäure, Penicillamin, Naproxen), Digoxin, Isoniazid, Captopril, Atenolol oder Propranolol, Dicumarol, Levothyroxin, Ketoconazol, Gabapentin, H2-Blocker, Diphosphonate, Eisenverbindungen und Chlorpromazin.

• Im Hinblick auf eine mögliche Aufnahmebeeinträchtigung sollte generell ein Abstand von 2 Stunden zwischen der Einnahme von säurebindenden Magenmitteln und anderen Medikamenten eingehalten werden.

• Aluminiumhaltige, säurebindende Magenmittel erhöhen bei gleichzeitiger Einnahme mit säurehaltigen Getränken (Obstsäfte, Wein u.a.) die Aluminiumaufnahme aus dem Darm. Auch Brausetabletten enthalten Fruchtsäuren, die die Aluminiumaufnahme steigern können.

Wichtige Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin!
- Vorsicht ist geboten bei einer bekannten Überempfindlichkeit gegenüber Sorbit oder Fructose (Fruchtzucker). Die Stoffe sind als Hilfsstoffe enthalten und können M

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(c) 2011 meine-onlineapo®. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
1 Verkaufspreis gemäß dem jew. aktuellen Stand Lauer-Taxe.
Das ist der verbindliche Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt.

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